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Ein guter Tag für Haie

SAMSTAG, 19. NOVEMBER 2022
Haie sind bedroht. ElasmOcean e.V. setzt sich für deren Schutz ein. (Foto: Rike Kremer)

DURCHBRUCH BEIM ARTENSCHUTZ

Das sind sehr gute Nachrichten für unser Wappentier: Auf der Weltarten-Konferenz, die derzeit in Panama stattfindet, hat es am Freitag einen Durchbruch beim Schutz der Haie gegeben. Es wurde beschlossen, deutlich mehr Hai-Arten international besser zu schützen.

Unser langjähriger Partner ElasmOcean e.V. ordnet diesen Beschluss ein:

„Alle Haie der Familie Carcharhinidae (Requiemhaie) kommen auf die CITES-App. II-Liste! Diese Haifamilie, zu der u.a. Bullenhaie, Riffhaie, Sandbankhaie, Zitronenhaie und Blauhaie gehören, ist mit 56 Arten eine der größten. Diese Tiere dürfen durch die  Aufnahme auf Appendix-Liste II künftig nicht mehr gehandelt werden, ohne den Beleg des Ausfuhrlandes, dass die Arten durch den Export nicht gefährdet werden. Dieser Beweis ist fast nicht zu führen, sodass die Listung auf Anhangliste II einem Exportverbot nahe kommt. Es besteht zudem Hoffnung, dass beim aktuellen Treffen auch die Familie der Sphyrnidae ebenso geschützt werden wird, die Hammerhaie.“

Hinzu kommt eine weitere Entscheidung, die „look-alike rule“: Was auch nur so aussieht, als ob es eine geschützte Art sein könnte, darf nicht mehr gehandelt werden. Dies kommt einer Beweislastumkehr nah, die für Zoll- und Artenschutzbehörden die Arbeit immens erleichtert: Wenn vorgefundene Haiflossen nach einer gelisteten Art aussehen, muss bewiesen werden, dass es eine unkritische Art ist, sonst gilt der Handel automatisch als illegal.

Wenn diese Regularien umgesetzt werden, können viele hunderttausende Haie geschützt werden. Daher ist das für uns heute eine gute Nachricht, auch wenn noch viel zu tun bleibt.

Bisher waren nur 14 Haiarten von über 500 durch CITES Appendix II geschützt. Dass nun alle Requiemhaie (Carcharhinidae), zusätzlich geschützt werden sollen, sprich der Handel nur noch erlaubt ist, wenn nachgewiesen wird, dass die Population „gesund“ ist, ist ein unglaublicher Erfolg.

Dies betrifft fast alle „handelsüblichen“ Haiarten, die kommerziell genutzt werden. Ein Meilenstein im Haischutz! Hinzu kommt, dass der Hauptgrund für den Handel, die Flossen, losgelöst vom Tier, so gut wie nicht mehr erkennen lassen zu welcher Haiart diese Körperteile ursprünglich gehörten. Oft ist es nur möglich über komplizierte genetische Verfahren die Art zu bestimmen.

Und hier schließt sich wieder der Kreis zu unserer EU Bürgerinitiative StopFinningEU, die den Handel von Flossen ohne Hai daran in der EU unterbinden möchte. Denn wenn ein Hai nicht nur am Schiff, sondern auch im Handel und beim Import und Export nur mit Körper an der Flosse gehandelt werden darf, erkennt man sofort die geschützten Arten. Zu diesen Arten wird nun auch in Zukunft der Blauhai (Prionace glauca) zählen, der Hai mit 70% Marktanteil im internationalen Flossenhandel und Weltmarktführer Europa, allen voran die spanischen und portugiesischen Fischereien.

Es bleibt abzuwarten wie die Fangnationen Spanien und Portugal mit dieser Neuerung umgehen. CITES Appandix II besagt, dass der Handel dann erlaubt ist, wenn die Population gesund ist. Dies schafft Freiraum für Interpretationen zu einer „gesunden“ Blauhaipopulation im Atlantik.

Es versteht sich von selbst, dass Artenschützer dies anders sehen als die Fischereiindustrie, die nun mit dem Blauhai eine sehr einträgliche Geldquelle augenscheinlich verliert.“

Mehr Infos zur Arbeit unseres Partners ElasmOcean e.V. findet Ihr hier: www.elasmocean.org