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Kölner Haie legen bei DEL Protest gegen die Neuansetzung des Heimspiels gegen Frankfurt (2.1.2002) ein

DONNERSTAG, 27. DEZEMBER 2001

Die Kölner Haie haben bei der Deutschen Eishockey-Liga offiziell Protest gegen die Neuansetzung des Meisterschaftsspiels gegen die Frankfurt Lions für Mittwoch, 2. Januar, 19.30 Uhr, eingelegt. Gemäß §10 Abs. (7) der Spielordnung fordern die Kölner Haie die DEL auf, das am Freitag, 21. Dezember, ausgefallene Spiel mit 3 Punkten und 5:0 Toren zugunsten der Kölner Haie zu werten. Desweiteren fordern die Kölner Haie die DEL auf, die Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen gegenüber den Frankfurt Lions zu prüfen. Dem KEC ist durch den kurzfristigen Ausfall des Spiels am 21. Dezember ohne eigenes Verschulden ein nachweisbarer materieller Schaden von über DM 50.000.- entstanden.

Die Kölner Haie begründen ihren Protest wie folgt: In §12 der Spielordnung ist die Anreise von Mannschaften zu DEL-Meisterschaftsspielen geregelt. Nach Abs. (3) sind Reisen so zu planen, dass die Beteiligten mit der erforderlichen Ausrüstung mindestens zwei Stunden vor Spielbeginn am Spielort eintreffen. Kann der Nachweis dieser Reiseplanung nicht geführt werden, wird ein Verschulden für den Spielausfall unwiderlegbar vermutet.

Nach eigenen Angaben haben die Frankfurt Lions die Anreise nach Köln am 21. Dezember nicht vor 14.30 Uhr geplant bzw. sind erst um 14.30 Uhr in Frankfurt abgereist. Nachweisbar sind an diesem Tag ab 10 Uhr halbstündlich Schneefallwarnungen sowie Hinweise auf ein absehbares Verkehrschaos auf den Straßen durch die Witterung in Verbindung mit dem erwarteten Urlaubsverkehr erfolgt. Der Nachweis, die verspätete bzw. in diesem Fall nicht erfolgte Anreise sei unverschuldet gewesen, ist demnach nicht zu führen.