Die Kölner Eishockey Gesellschaft „Die Haie“ mbH wurde entgegen anderslautender Meldungen gerichtlich verpflichtet,
an den ehemaligen Mitarbeiter Sergej Berezin eine Restzahlung von rund DM 60.000,00 brutto zu zahlen.
Der Stürmer hatte einen gültigen Vertrag bis zum 30.April 1997 und schlo in dieser Zeit einen Vertrag ab 1.Juli 1996 mit den
Toronto Maple Leafs (NHL) ab. Gerade für diesen Fall des Vertragsbruches hatte die Kölner Eishockey Gesellschaft „Die Haie“
mbH mit Berezin in seinem Arbeitsvertrag eine Vertragsstrafe vereinbart, welche das Gericht für unwirksam hielt.
Der Kölner Eishockey Gesellschaft „Die Haie“ mbH fehlt diesbezüglich jegliches Verständnis für die Deutsche Rechtsprechung.